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Elternbeitragsordnung Cottbus ab 01.08.2019
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Dienstag, 26.11.2019Mit Schreiben vom 07.11.2019 erhielten wir von der Stadt Cottbus rückwirkend zum 01.08.2019 den Bescheid über die Herstellung des Einvernehmens nach § 17 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG).
Für unsere Elternschaft bedeutet dies auch die rückwirkende Anwendung der neuen Beitragstabellen ab 01.08.2019. Die Rückerstattung der im Zeitraum ab dem 01.08.2019 teilweise zu viel entrichteten Elternbeiträge soll mit dem Monat Dezember abschließend bearbeitet werden.
Die ab dem 01.08.2019 gültige Elternbeitragsordnung sowie die Beitragstabellen ab 01.08.2019 können Sie jederzeit hier abrufen (unten beigefügt).